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Leitfaden Sichere Maschinen
IN SECHS SCHRITTEN ZUR SICHEREN MASCHINE
In sechs Schritten zur sicheren Maschine
INHALT
In sechs Schritten zur sicheren Maschine
Gesetze, Richtlinien, Normen, Haftung
Europäische Richtlinien
Pflichten des Maschinenherstellers
Normen
Prüfstellen, Versicherungen und Behörden
Grundlagen der Produkthaftung
-
§-1
-
§-1
-
§-3
-
§-7
-
§-12
-
§-13
Risikobeurteilung
Der Prozess der Risikobeurteilung
Funktionen der Maschine
Identifizieren von Gefährdungen
Risikoeinschätzung und Risikobewertung
Dokumentation
Risikobeurteilung mit Safexpert
®
-
1-1
-
1-1
-
1-2
-
1-3
-
1-4
-
1-4
-
1-5
Sicheres Gestalten
Risikominderung – die 3-Stufen-Methode
-
2-1
Mechanische Konstruktion
Bedien- und Instandhaltungskonzept
Elektrische Ausrüstung
Stillsetzen
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Fluidtechnik
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
-
2-1
-
2-2
-
2-3
-
2-4
-
2-9
-
2-9
-
2-11
-
2-12
Technische Schutzmaßnahmen
a
Festlegen der Sicherheitsfunktionen
b
Bestimmen des erforderlichen
Sicherheitsniveaus
-
3-1
-
3-2
-
3-9
Umsetzen der Sicherheitsfunktionen
e
Validieren aller Sicherheitsfunktionen
-
3-101
c
Entwerfen der Sicherheitsfunktion
Erstellen des Sicherheitskonzepts
Auswählen der Schutzeinrichtungen
Positionieren bzw. Dimensionieren der
Schutzeinrichtungen
Integrieren der Schutzeinrichtungen in
die Steuerung
Produktübersicht Sicherheitstechnik
d
Verifizieren der Sicherheitsfunktion
-
3-13
-
3-19
-
3-47
-
3-66
-
3-81
-
3-83
Benutzerinformation über Restrisiken
Dokumentation mit Safexpert
®
-
4-1
-
4-3
Gesamtvalidierung der Maschine
-
5-1
Inverkehrbringen der Maschine
Technische Unterlagen
-
6-1
-
6-1
Anhang
Verantwortung des Betreibers
-
O-1
Wie SICK Sie unterstützt
Übersicht relevanter Normen
Nützliche Links
Glossar/Index
Co-Autoren – Danksagung
Raum für eigene Notizen
-
i-1
-
i-6
-
i-8
-
i-10
-
i-15
-
i-16
2
LEITFADEN SICHERE MASCHINEN | SICK
8008007/2017-08-22
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
INHALT
Über diesen Leitfaden
Sichere Maschinen schaffen Rechtssicherheit für den Hersteller und Betreiber.
Maschinenbenutzer erwarten, dass nur sichere Maschinen oder Geräte angeboten
werden. Diese Erwartung besteht weltweit. Ebenso gibt es weltweit Regelungen
zum Schutz von Personen vor Maschinen. Diese Regelungen sind regional unter-
schiedlich ausgeprägt. Es besteht jedoch eine breite Übereinkunft über das auf der
gegenüberliegenden Seite gezeigte Verfahren beim Bau und bei der Nachrüstung
von Maschinen:
Beim Bau von Maschinen muss der Maschinenhersteller durch eine Risikobeur-
teilung (früher auch Gefahrenanalyse genannt) alle möglichen Gefährdungen und
Gefahrstellen erkennen und bewerten.
Entsprechend dieser Risikobeurteilung soll der Maschinenhersteller das Risi-
ko durch geeignete konstruktive Maßnahmen beseitigen oder mindern. Wenn
hierdurch das Risiko nicht beseitigt werden kann oder das verbleibende Risiko
nicht tolerierbar ist, muss der Maschinenhersteller geeignete Schutzeinrichtungen
auswählen und anwenden und gegebenenfalls über Restrisiken informieren.
Um sicherzustellen, dass die vorgesehenen Maßnahmen richtig wirken, ist eine
Gesamtvalidierung erforderlich. Diese Gesamtvalidierung muss sowohl die konst-
ruktiven und technischen als auch die organisatorischen Maßnahmen im Zusam-
menhang bewerten.
Wir führen Sie in sechs Schritten zur sicheren Maschine. Auf der linken Seite
finden Sie die Vorgehensweise.
Über diesen Leitfaden
Was beinhaltet der Leitfaden?
Vor Ihnen liegt ein umfangreicher Leitfaden zu den gesetzli-
chen Grundlagen für Maschinen und über die Auswahl und
Anwendung von Schutzeinrichtungen. Unter Berücksichtigung
der geltenden europäischen Richtlinien, Vorschriften und
Normen stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor, wie
Sie Maschinen absichern und Personen vor Unfällen schützen.
Die angeführten Beispiele und Aussagen sind das Ergebnis un-
serer langjährigen praktischen Erfahrung und sind als typische
Anwendungen anzusehen.
Dieser Leitfaden beschreibt die gesetzlichen Vorgaben für
Maschinen in der Europäischen Gemeinschaft und deren Um-
setzung. Die gesetzlichen Vorgaben für Maschinen in anderen
Regionen (z. B. Nordamerika, Asien) sind in eigenen Versionen
dieses Leitfadens beschrieben.
Aus den folgenden Ausführungen lassen sich keinerlei Ansprü-
che, gleich aus welchem Rechtsgrund, ableiten, da vor dem
Hintergrund nationaler und internationaler Vorschriften und
Normen jede Maschine eine spezifische Lösung erfordert.
Wir verweisen grundsätzlich auf die zum Zeitpunkt der Edition
aktuellen und veröffentlichten Normen und Richtlinien. Falls
bei neuen Normen für eine Übergangszeit auch die Anwendung
der Vorgängernorm möglich ist, so haben wir dies in den ent-
sprechenden Kapiteln dieses Leitfadens vermerkt.
Für wen ist der Leitfaden?
Dieser Leitfaden richtet sich an Hersteller, Betreiber, Konst-
rukteure, Anlagenbauer sowie an alle, die für die Maschinen-
sicherheit verantwortlich sind. (Aus Gründen der Lesbarkeit
verwenden wir im Folgenden zumeist die männlichen Bezeich-
nungen.)
Ihr Redaktionsteam
Von links nach rechts: Matthias Kurrus, Max Dietrich, Hans-Jörg Stubenrauch,
Doris Lilienthal, Harald Schmidt, Rolf Schumacher, Otto Görnemann
-
Verweise auf weiterführende Normen und Hilfen haben
wir im Folgenden durch einen Pfeil kenntlich gemacht.
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Irrtümer und Änderungen vorbehalten
LEITFADEN SICHERE MASCHINEN | SICK
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Sicherheit im Arbeitsprozess
EINLEITUNG
Sicherheit im Arbeitsprozess
Die Anforderungen an die Absicherung von Maschinen haben
sich mit fortschreitender Automatisierungstechnik mehr und
mehr verändert. Früher wirkten Absicherungen im Arbeitspro-
zess eher störend, daher wurde oft ganz auf sie verzichtet.
Durch innovative Techniken ließen sich Schutzeinrichtungen
in den Arbeitsprozess integrieren. Dadurch sind sie für den
Bediener nicht mehr hinderlich, oft unterstützen sie sogar die
Produktivität.
Aus diesem Grund sind zuverlässige und in den Arbeitsprozess
integrierte Schutzeinrichtungen heute unverzichtbar.
Sicherheit ist ein Grundbedürfnis
Sicherheit ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Studien
belegen, dass Personen, die permanenten Stresssituatio-
nen ausgesetzt sind, häufiger anfällig für psychosomatische
Erkrankungen sind. Obwohl der Mensch sich langfristig mit
Extremsituationen arrangieren kann, führen sie zu einer hohen
individuellen Belastung.
Daraus leitet sich folgendes Ziel ab:
Bediener und Wartungs-
personal müssen sich auf die Sicherheit einer Maschine
verlassen können!
Häufig besteht jedoch die Auffassung, dass mehr „Sicherheit“
zu geringerer Produktivität führt – das Gegenteil ist der Fall.
Höhere Sicherheit führt zu höherer Motivation und Zufrieden-
heit und damit letztlich zu höherer Produktivität.
Sicherheit ist eine Führungsaufgabe
Entscheider in der Industrie tragen die Verantwortung für ihre
Mitarbeiter sowie für eine wirtschaftliche und störungsfreie
Produktion. Nur wenn das Management im Alltagsgeschäft
den Sicherheitsgedanken vorlebt, dann werden sich auch die
Mitarbeiter dem Thema nicht verschließen.
Zur Verbesserung der Nachhaltigkeit fordern Experten daher
den Ausbau einer weit gefassten „Sicherheitskultur“ in den Un-
ternehmen. Nicht ohne Grund, schließlich resultieren neun von
zehn Unfällen aus menschlichem Fehlverhalten.
Einbindung der Mitarbeiter führt zu Akzeptanz
Von größter Wichtigkeit ist es, die Bedürfnisse von Bedien-
und Wartungspersonal mit in die konzeptionelle Planung
einzubinden. Nur ein intelligentes, auf den Arbeitsprozess
und das Personal abgestimmtes Sicherheitskonzept führt zur
notwendigen Akzeptanz.
Expertenwissen ist erforderlich
Die Sicherheit von Maschinen hängt in großem Umfang von
der korrekten Anwendung von Richtlinien und Normen ab. In
Europa sind die nationalen Rechtsvorschriften durch europäi-
sche Richtlinien, wie z. B. die Maschinenrichtlinie, aneinander
angeglichen.
Solche Richtlinien beschreiben generelle Anforderungen, die
durch Normen konkretisiert werden. Häufig werden europäi-
sche Normen auch außerhalb von Europa akzeptiert.
All diese Anforderungen praxisgerecht auszulegen, erfordert
ein umfangreiches Expertenwissen, Anwendungswissen und
eine langjährige Erfahrung.
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LEITFADEN SICHERE MASCHINEN | SICK
8008007/2017-08-22
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
GESETZE, RICHTLINIEN, NORMEN, HAFTUNG
Europäische Richtlinien
Europäische Richtlinien
Einer der Grundgedanken der Europä-
ischen Gemeinschaft ist der Schutz
der Gesundheit ihrer Bürger sowohl im
privaten wie im beruflichen Umfeld. Ein
anderer Grundgedanke ist die Schaffung
eines einheitlichen Markts mit freiem
Warenverkehr.
Dem Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union entsprechend
hat die EU-Kommission bzw. der Rat
der Europäischen Union verschiedene
Richtlinien erlassen, damit die Ziele des
freien Warenverkehrs und des Schut-
zes der Bürger gleichzeitig verwirklicht
werden können.
Diese müssen von den Mitgliedsstaaten
in nationale Gesetze umgesetzt werden.
Die Richtlinien definieren grundsätzliche
Ziele und Anforderungen und sind so
weit wie möglich technologieneutral ge-
halten. Im Bereich der Maschinensicher-
heit und des Arbeitsschutzes wurden
folgende Richtlinien erlassen:
die Maschinenrichtlinie, die sich an
den Hersteller von Maschinen richtet
die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie,
die sich an den Betreiber von Maschi-
nen richtet
zusätzliche Richtlinien, wie z. B.
Niederspannungsrichtlinie, EMV-
Richtlinie, ATEX-Richtlinie
§
Hersteller
Betreiber
AEU-Vertrag
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. 114
Abbau von Handelshemmnissen im EU-Binnenmarkt
Art. 153
Zusammenarbeit der EU-Staaten
in sozialen Belangen
Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG
Nieder-
spannungs-
RL 2014/
35/EU
Maschinen-
RL 2006/
42/EG
Produkt-
sicherheits-
RL 2001/
95/EG
EMV-RL
2014/
30/EU
Arbeitstätten-
Richtlinie
89/654/EG
Arbeitsmittel-
benutzungs-RL
2009/104/EG
ATEX-
Betriebs-RL
1999/92/EG
RL–Benutzung Pers.-
Schutzausrüstung
89/655/EG
RL–Sicherheits- u. Gesund-
heitskennzeichnung
92/58/EG
§
Produktsicherheitsgesetz
ProdSG
EMV-
Gesetz
§
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Berufsgenossenschaftliche Regelwerke
Vorschriften (BGV)
Regeln (BGR)
Informationen (BGI)
Mandat von
EU-Kommission.
Normeninstitut zur
Erstellung von
Sicherheitsnormen
an CEN/CENELEC
Umsetzung
der EN-Normen
ohne Änderung.
Harmonisiert, wenn
im EU-Amtsblatt
veröffentlicht
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung - AAV
Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe
und Handel (Arbeitsgesetz SR 822.11, ArG)
Verordnungen zu Arbeitsgesetz (ArGV)
Verordnung über die Unfallverhütung, VUV
In diesem Kapitel …
Die Maschinenrichtlinie . . . . . . . . . . §-2
Die Arbeitsmittel -
benutzungsrichtlinie. . . . . . . . . . . . . §-3
Pflichten des
Maschinenherstellers . . . . . . . . . . . §-3
Weltweite Normung . . . . . . . . . . . . . §-7
Europäische Normung . . . . . . . . . . . §-9
Nationale Normung . . . . . . . . . . . . . §-9
Prüfstellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .§-12
Versicherungen. . . . . . . . . . . . . . . .§-12
Marktaufsicht – Behörden . . . . . .§-12
Grundlagen der Produkthaftung . .§-13
Zusammenfassung. . . . . . . . . . . . .§-14
Bei Anwendung harmonisierter Normen kann vermutet
werden, dass die Richtlinien eingehalten sind.
Konformitätserklärung
CE–Kennzeichnung
Bestellung nach
geltendem Regelwerk
Maschinenbetreiber (Über-
nahme der Verantwortung)
SICHERE MASCHINE
-
Die Richtlinien sind frei erhältlich, z. B. unter
eur-lex.europa.eu
8008007/2017-08-22
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
LEITFADEN SICHERE MASCHINEN | SICK
§-1
Zgłoś jeśli naruszono regulamin